Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag Link zur Förderung kopieren

Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag ist ein Steuerabsetzbetrag für Pensionsbezieherinnen und Pensionsbezieher.

Betrag: bis zu 1.214 Euro pro Jahr (in 2020 bis zu 964 Euro, bis 2019 bis zu 764 Euro)

Dieser Absetzbetrag vermindert sich gleichmäßig einschleifend zwischen zu versteuernden laufenden Pensionseinkünften von 19.930 Euro und 25.000 Euro auf null.

Siehe auch: Steuerabsetzbeträge (bmf.gv.at)

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Finanzamt Österreich
Postfach 260, 1000 Wien
050233233
https://www.bmf.gv.at/services/aemter-behoerden/faoe.html

Rechtsgrundlage

§ 33 Abs. 6 EStG 1988
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Steuerliche Ersparnisse

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs

Referenznummer

1053719

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