ARF - KMU.E-Commerce 2021 Link zur Förderung

Gegenstand der Förderung ist die Umsetzung von E-Commerce-Projekten durch (einkommensteuerrechtlich) aktivierungspflichtige Neuinvestitionen sowie damit in Zusammenhang stehende Leistungen externer Anbieter, die in einer Betriebsstätte in Österreich realisiert werden und die einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung folgender Ziele leisten:

  • Aufbau von professioneller Internetpräsenz zur Vermarktung und Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen, einschließlich Buchungsplattformen
  • Einführung und Ausbau von Online-Shops sowie Nutzung von Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen, Social Media Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
  • Einrichtung und Optimierung von Online-Shops im Hinblick auf M-Commerce und deren Nutzerfreundlichkeit
  • Unterstützung bei E-Commerce-Geschäftsprozessen (Warenbereitstellung, Logistik, Zahlungsverfahren, CRM)
  • IT-Security, Schutz vor Cyberattacken bei E-Commerce-Lösungen
  • Einrichtung bzw. Verwendung von am Markt verfügbaren E-Commerce-Gütezeichen

Die Förderung wird finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Abteilung II/4
1010 Wien, Stubenring 1

Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws)
1020 Wien, Walcherstraße 11A
https://www.aws.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

https://foerdermanager.aws.at/#/

  • Die Förderung erfolgt durch die Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.
  • Die Förderung beträgt maximal 20 % der förderbaren Kosten. Der maximale Zuschuss beträgt 12.000 Euro. Gefördert werden können Projekte mit förderbaren Kosten von mindestens 3.000 Euro bis maximal 60.000 Euro (exkl. USt).

Rechtsgrundlage

Richtlinie für eine KMU-Digitalisierungsförderung "KMU.E-Commerce" des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort gültig ab dem Tag der Veröffentlichung bis 31.12.2023
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

9,614 Mio. Euro

Wirkungsziele

Digitalisierungsschub für österreichische Unternehmen im Bereich E-Commerce ermöglichen, Verbesserung der (internationalen) Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Setzung wichtiger Wachstums- und Beschäftigungsimpulse für den Wirtschaftsstandort Ö

Referenznummer

1053677