COVID-19 Aufstockung Strukturfonds gem. Finanzausgleichsgesetz 2017 (FAG 2017) Link zur Förderung

Der Bund stellt im Jahr 2021 weitere 100 Millionen Euro für den Strukturfonds gemäß § 24 Z 1 FAG 2017 zur Verfügung, wovon 50 Millionen Euro als Aufstockung der im Jahr 2020 ermittelten Anteile verteilt werden.

Die erste Tranche dieser Aufstockung iHv. 50 Mio. Euro ist vom Bund bis 31. März 2021 zu überweisen, die zweite Tranche bis zum 30. Juni 2021.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Finanzen, Sektion II, Abteilung 3 (Finanzverfassung u. Finanzausgleich)
Johannesgasse 1010 Wien

Rechtsgrundlage

§ 24a FAG 2017
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

COVID-19 - sonstige Geldzuwendungen

Budgetiertes Volumen

100 Mio. Euro

Wirkungsziele

Stabilität und Nachhaltigkeit in den öffentlichen Finanzen durch strikte Einhaltung der EU-Vorgaben sowie der Schuldenbremse gem. Österreichischem Stabilitätspakt 2012, um budgetäre Spielräume für aktuelle und künftige Herausforderungen, wie z.B. den zunehmenden internationalen Wettbewerb, die Bevölkerungsalterung oder nachhaltiges Wirtschaftswachstum und zukunftsorientierte Budgetaufgaben zu schaffen.
Durch eine Erhöhung des Strukturfonds wird die Liquidität der Gemeinden gestärkt

Referenznummer

1053644