Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Aufgrund der weiterhin andauernden COVID-19-Pandemie und den damit einhergehenden sozialen und armutsrelevanten Folgen, fördert das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Jahr 2022 einschlägige Projekte gemeinnütziger Organisationen, die sich der Abfederung von negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Personen widmen, die armuts- oder ausgrenzungsgefährdet sind
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz möchte angesichts der besonderen, durch die COVID-19 Pandemie verursachten Krisensituation rasch negative Auswirkungen auf armuts- oder ausgrenzungsgefährdete Personen abfedern, damit sich Armut oder Ausgrenzung nicht verstetigt und Folgekosten vermieden werden können. Es werden daher Projekte gefördert, die durch die COVID-19 Pandemie notwendig geworden sind und zielgerichtet und rasch mit der COVID-19 Pandemie in Zusammenhang stehende, außerordentliche Belastungen abfedern und somit:
- Abhilfe in Notsituationen schaffen,
- Menschen dabei unterstützen, aus prekären Situationen zu finden, die Versorgung mit und den Zugang zu
- notwendigen Bedarfsgütern und Dienstleistungen in der COVID-19 Pandemie sichern.
Vor allem sollen Projekte zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und zur Versorgungssicherheit gefördert werden und insbesondere Projekte, die im Rahmen des 1. Fördercalls 2021 auf Basis der Sonderrichtlinie "COVID-19 Armutsbekämpfung" bereits gefördert wurden, verlängert und aufgestockt werden.