Die Voraussetzungen für die Förderung von personenbezogenen Leistungen sind in den Allgemeinen und Spezifischen Förderrichtlinien des Fonds Soziales Wien geregelt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Eine Förderbewilligung des FSW ist erforderlich.
Im Beratungszentrum Wohnungslosenhilfe (bzWO) werden obdachlose, wohnungslose und von Wohnungsverlust bedrohte Menschen zu Leistungen der Wohnungslosenhilfe und möglichen Unterstützungsangeboten beraten und die Voraussetzungen für eine Förderung im Rahmen der Wiener Wohnungslosenhilfe geprüft.
Darüber hinaus gibt es niederschwellige Angebote (Tageszentren, Beratung, Gesundheitsförderung, Straßensozialarbeit, Wintermaßnahmen) sowie Chancenhäuser, die ohne Förderbewilligung zugänglich sind.
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