COVID-19 Gewährung von Zuschüssen für Skilift-Unternehmungen Link zur Förderung

Die Seilbahnwirtschaft entwickelte das „Winterkodex-Ranger“-Konzept. Ziel ist es, in den Anstehbereichen die Abstandsregeln und die Einhaltung der COVID-Schutzmaßnahmen sicher zu stellen. Damit verbunden ist auch ein erhöhter Personalaufwand seitens der Liftbetreiber.

Aus diesem Grund sollen die Schiliftbetreiber eine pauschale Entschädigung erhalten, damit zumindest ein Teil der entstandenen Zusatzkosten gedeckt ist.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa)
Römerstraße
05574/511
wirtschaft@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/web/land-vorarlberg

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderrichtlinien des Landes Vorarlberg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,1 Mio. Euro

Wirkungsziele

Unterstützung zur Gewährleistung der Sicherheit der Gäste beim Skifahren

Referenznummer

1053594