go-international IO-VII Internationalisierungsscheck Link zur Förderung

Der Internationalisierungsscheck unterstützt Unternehmen beim Aufbau von internationalen Geschäftsbeziehungen durch Kofinanzierung direkter Kosten für den nachhaltigen Eintritt in neue Zielländer. Der Fokus liegt auf der Nachhaltigkeit des Markteintritts, wofür ein ausgewogener Mix an Aktivitäten notwendig ist.

Gefördert werden 50% der nachgewiesenen, förderbaren Nettokosten.

Kofinanziert werden Kosten ab Datum der Antragstellung, die dem Zielland und den Kostenarten eindeutig zuordenbar sind. Die in Anspruch genommenen Leistungen sollen den marktüblichen Preisen entsprechen (Hinweis: Vergleichsangebote einholen). Weiterverrechnungen werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert, sofern der Rechnungs- und Zahlungsfluss nachgewiesen wird (Kostenaufschläge können nicht gefördert werden).

  • Beratungskosten durch im Ausland ansässige Berater:
    • Markteintrittsberatung (Deckelung EUR 4.000): Beratungsleistungen durch ein im Zielland ansässiges Beratungsunternehmen oder das AußenwirtschaftsCenter in Form einer umfassenden Projektbetreuung.
    • Rechts- und Steuerberatungskosten (keine Deckelung): Beratung durch ein im Zielland ansässiges Beratungsunternehmen zu Firmengründung, Zertifizierung, Lizenzen und gewerblichen Rechtsschutz, sowie Risikoanalysen
  • Beratungskosten durch im Inland ansässige Berater nur für KMU:
    • Exportberatung (Deckelung EUR 4.000): Ziellandbezogene Exportberatung (Ist-Analyse/Bewertung, Kontaktherstellung zu potentiellen Geschäftspartnern im Zielland, Beratung zu Transport/Vertrag/Absicherung/ Finanzierung) 
    • Rechts- und Steuerberatung (Deckelung EUR 2.000): Rechts- und Steuerberatung zu Firmengründung, Zertifizierung, Lizenzen und gewerblichem Rechtsschutz für das Zielland.

  • Reisekosten:
    • Reisekosten des Fördernehmers bzw. seiner Mitarbeiter/Werkvertragsnehmer ins Zielland (Deckelung EUR 4.000 im Fernmarkt und EUR 2.000 in Europa):
      Dem Markteintritt dienende Reisekosten von Unternehmern, Mitarbeitern bzw. Werkvertragsnehmern in das Zielland und retour (Hotel/Flug/Visum/Mietwagen und Bahn)
    • Reisekosten potenzieller Geschäftspartner aus dem Zielland (Deckelung EUR 2.000):
      Reisen nach und innerhalb Österreichs oder gegebenenfalls in andere Länder zur Besichtigung von Referenzanlagen/-projekten. (Hotel/Flug/Visum/Mietwagen/Bahn und Dolmetschkosten).

  • Ziellandbezogene Marketingkosten (keine Deckelung)
    Erstellung von Marketingkonzepten/Werbekampagnen, Erstellung von fremdsprachigen Werbeinhalten und Präsentationen, Übersetzungen, Gestaltung und Druck von Werbemitteln/Etiketten für Mustersendungen, Schaltung von Inseraten in Printmedien, Telefonmarketing, Versandkosten für Aus- und Mustersendungen.
    Insbesondere Marketingunterlagen in Deutsch bzw. Englisch werden nur dann gefördert, wenn der Ziellandbezug eindeutig ist.

  • Veranstaltungskosten im Zielland (keine Deckelung):
    Teilnahme-/Standgebühren (auch an virtuellen/hybriden) Messen und Fachkongressen (wenn kein Gruppenstand der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vorhanden oder dieser ausgebucht ist). Transport von Messegütern durch ein Transportunternehmen inkl. Abwicklungskosten für Verzollung (Rücktransport muss belegt sein), Standaufbau, Miete von Ausstattung und Veranstaltungsräumlichkeiten. Dolmetscher bzw. Standhilfen (ohne Beschäftigungsverhältnis im Unternehmen).

  • Inkubatorbürokosten (Deckelung: max. 6 Monate oder max. EUR 4.000)
    Miete von Büroräumlichkeiten bei einem professionellen Co-Working-Space- oder Business-Center-Anbieter für die Unterstützung der physischen Präsenz vor Ort. Hinweis: Aus EU-rechtlichen Gründen darf dieses Büro nicht zum Aufbau oder Betrieb eines Vertriebsnetzes im betroffenen Mitgliedsstaat bzw. Drittland verwendet werden.
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Stubenring 1, 1010 Wien
+43 1 711 00 0
post.ii6_19@bmdw.gv.at
http://www.bmdw.gv.at

Wirtschaftskammer Österreich
Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien
+43 5 90 900
go-international@wko.at
http://www.go-international.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Antragstellung ist gebührenfrei

Nach Einlangen des unterschriebenen Förderungsvertrags wird die Abrechnungsfunktion im Förderkonto freigeschaltet. Die Abrechnungsunterlagen können jederzeit, spätestens jedoch bis 31.3.2023 im Förderkonto hochgeladen werden. Darüber hinaus sind im Zuge der Abrechnung im Förderkonto Fragen zum Abschlussbericht auszufüllen (siehe Ausfüllhilfe für die Abrechnung). Bei Nicht-Einhalten der Abrechnungs-Deadline erlischt die Förderungszusage und der Antrag gilt als abgeschlossen. Es sind keine Zwischen- oder Teilabrechnungen möglich.

Die Abrechnungsunterlagen bestehen aus:

  • Upload aller Rechnungen 
  • Upload aller Zahlungsbestätigungen Kontoauszug oder Kreditkarten-Monatsabrechnung
  • Upload der Leistungsnachweise

Rechtsgrundlage

Vereinbarung (Kooperationsvereinbarung) zwischen einerseits dem Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und andererseits der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) über die Zusammenarbeit im Bereich der Internationalisierungsoffensive go-international (IO-VII); Richtlinie Internatioanlisierungsscheck
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

3,5 Mio. Euro

Wirkungsziele

Stärkung der österreichischen Außenwirtschaft

Referenznummer

1053578