go-international IO-VII Projektgeschäft-Scheck Link zur Förderung kopieren

Ziel ist der Aufbau von Netzwerken und Know-how, um die Chancen für die erfolgreiche Teilnahme an internationalen Ausschreibungen/Projekten zu steigern. Der Projektgeschäft-Scheck bietet österreichischen Unternehmen die Kofinanzierung von projektbezogenen Kosten für Beratung (Proposal-Writing, externe Datenrecherchen und (Pre-)Feasibility-Studies), Weiterbildung und die Teilnahme an Veranstaltungen (Schulungen im Bereich Projektgeschäft, Procurement-Seminare) sowie Reisekosten in den folgenden zwei Bereichen:

  1. Teilnahme an internationalen öffentlichen Ausschreibungen (Ausschreibungen öffentlicher Institutionen auf nationaler Ebene im Ausland; Projekte internationaler Finanzinstitutionen (IFI)
  2. Exklusiv für Klein- und Mittelunternehmen (KMU) sind Kosten für Projekteinreichungen im Rahmen von internationalen Innovationsprogrammen (z.B. Horizon Europe; LIFE, Creative Europe, EIT) förderbar. Der Schwerpunkt des gewählten Programms muss auf der Internationalisierung marktreifer, innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen liegen. 

Gefördert werden 50 % der nachgewiesenen, förderbaren Nettokosten.

Kofinanziert werden Kosten ab Datum der Antragstellung, die dem Projekt und den Kostenarten eindeutig zuordenbar sind. In Anspruch genommene Leistungen sollen den marktüblichen Preisen entsprechen (Hinweis: Vergleichsangebote einholen). Weiterverrechnungen werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert, sofern der Rechnungs- und Zahlungsfluss nachgewiesen werden (Kostenaufschläge können nicht gefördert werden).

  • Projektbezogene Beratungskosten: Beratungsleistungen zur Projektentwicklung, -finanzierung und -einreichung inkl. Proposal-Writing, „Environmental and Social Action Plan“ durch ein Beratungsunternehmen, das nachweislich über mehrjähriges Know-how und Referenzen im internationalen Projektgeschäft verfügt. Ankauf von Ausschreibungsunterlagen. Übersetzungskosten.
  • (Pre-)Feasibility-Studien: Externe Projektstudien und Informationsbeschaffung zur Vorbereitung von Projekten: Zugang zu Ausschreibungsdatenbanken, Ankauf von projektbezogenen Informationen für die Durchführung von (Pre-)Feasibility-Studien, externe Datenrecherchen, Übersetzungskosten.
  • Marketingkosten: Unterlagen, die für Projekt-Präsentationen bei ausschreibenden Stellen/EU-Förderstellen dienen (z.B. Pitch Decks)
  • Teilnahme an Veranstaltungen: Teilnahme an Projektkonferenzen im Ausland
  • Weiterbildungskosten (Deckelung EUR 1.000): Schulungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Förderungsnehmers zur Kompetenzentwicklung auf dem Gebiet des internationalen, drittfinanzierten Projektgeschäfts, durch qualifizierte Bildungsorganisationen im In- und Ausland, (z.B. UN-/Weltbank-Procurement-Seminare, Schulungen für CV-/Proposal Writing bzw. die Erstellung von Einreichunterlagen).
  • Reisekosten:
    • Reisen des Fördernehmers ins Zielland (Deckelung EUR 4.000 im Fernmarkt und EUR 2.000 in Europa): Dem Markteintritt dienende Reisekosten von Unternehmern, Mitarbeitern bzw. Werkvertragsnehmern in das Zielland und retour (Hotel/Flug/Visum/Mietwagen und Bahn)
    • Reisekosten potenzieller ausländischer Geschäftspartner (Deckelung EUR 2.000):
      Reisen nach und innerhalb Österreichs oder gegebenenfalls in andere Länder zur Besichtigung von Referenzanlagen (Hotel/Flug/Visum/Mietwagen/Bahn und Dolmetschkosten).
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Wirtschaftskammer Österreich
Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien
+43 5 90 900
go-international@wko.at
http://www.go-international.at

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Stubenring 1, 1010 Wien
+43 1 711 00 0
post.ii6_19@bmdw.gv.at
http://www.bmdw.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Antragstellung ist gebührenfrei

Nach Einlangen des unterschriebenen Förderungsvertrags wird die Abrechnungsfunktion im Förderkonto freigeschaltet. Die Abrechnungsunterlagen können jederzeit, spätestens jedoch bis 31.3.2023 im Förderkonto hochgeladen werden. Darüber hinaus sind im Zuge der Abrechnung im Förderkonto Fragen zum Abschlussbericht auszufüllen. Bei Nicht-Einhalten der Abrechnungs-Deadline erlischt die Förderungszusage und der Antrag gilt als abgeschlossen. Es sind keine Zwischen- oder Teilabrechnungen möglich.

Die Abrechnungsunterlagen bestehen aus:

  • Upload aller Rechnungen 
  • Upload aller Zahlungsbestätigungen
  • Upload der Leistungsnachweise

Rechtsgrundlage

Vereinbarung (Kooperationsvereinbarung) zwischen einerseits dem Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und andererseits der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) über die Zusammenarbeit im Bereich der Internationalisierungsoffensive go-international (IO-VII); Richtlinie Projektgeschäft-Scheck
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,45 Mio. Euro

Wirkungsziele

Stärkung der österreichischen Außenwirtschaft

Referenznummer

1053552