COVID-19 Gesetz-Armut (Kinderzuwendung und Energiekostenzuschuss) Link zur Förderung

Nach dem COVID-19-Gesetz-Armut können Zuwendungen an Kinder in Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungshaushalten und Energiekostenzuschüsse an haushalte bei vorliegendem Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungsbezug geleistet werden. Gemäß BGBl. I Nr. 135/2020, idF. BGBl. 58/2021 können bis zu 300 Euro pro Kind und bis zu 100 Euro pro Haushalt ausgeschüttet werden.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Dem BMSGPK ist die widmungsgemäße Verwendung der Zuwendungen durch die Vorlage von Zwischenabrechnungen bzw. einer Endabrechnung nachzuweisen (Anzahl der unterstützten Kinder/Haushalte/Gesamtvolumen, etc. …) (s. Punkt 5 der Richtlinien).

Das BMSGPK kann eine Kontrolle der von den Ländern gemeldeten Kosten durchführen.

Rechtsgrundlage

COVID-19-Gesetz-Armut, BGBl. I Nr. 135/2020, idF. BGBl. I Nr. 58/2021; Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen an Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungsbezieher/innen gemäß dem COVID-19-Gesetz-Armut (Stand 19.7.2021).
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung von armutsgefährdeten und von Ausgrenzung bedrohten Personen, die nur begrenzt am ökonomischen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung von armutsgefährdeten und von Ausgrenzung bedrohten Personen, die nur begrenzt am ökonomischen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können

Referenznummer

1053529