COVID-19 - Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft Link zur Förderung

Gegenstand der Förderung ist der teilweise Ersatz von betrieblichen Verlusten (negativen Betriebszweigergebnissen), die in landwirtschaftlichen Betriebszweigen erzielt werden, welche von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise in einem oder mehreren der folgenden Betrachtungszeiträumen besonders betroffen sind: Oktober 2020, November 2020, Dezember 2020, Jänner 2021, Februar 2021 und März 2021.

Als Förderungswerber kommen in Betracht:

- natürliche Personen,

- im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften,

- juristische Personen sowie

- Personenvereinigungen

die zum Zeitpunkt der Antragstellung einen in Österreich gelegenen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften. Im Betriebszweig Wein auch Gewerbebetriebe, sofern der Betriebszweig Wein aus einem landwirtschaftlichen Betrieb und einem oder mehreren solcher Gewerbebetriebe besteht. 

Hinweis zum Verhältnis mit anderen Förderungen:

  • Auf den jeweiligen Betrachtungszeitraum und Betriebszweig bezogene Überschneidungen mit anderen COVID-Hilfen, wie insbesondere Umsatzersatz, Fixkostenzuschuss und Verlustersatz werden durch Abzug von der Förderung nach dieser Sonderrichtlinie berücksichtigt.
  • Soweit künftig noch andere Maßnahmen zur Verfügung stehen, ist eine doppelte Beantragung für die jeweiligen Betrachtungszeiträume ausgeschlossen.
  • Im Hinblick auf die Überprüfung der beihilferechtlichen Obergrenze sind weitere Covid-Maßnahmen auf Bundesebene wie aufrechte Haftungen aus 100%igen aws-Überbrückungsgarantien und Maßnahmen von Ländern und Gemeinden zu berücksichtigen. Zahlungen aus dem Härtefallfonds sind hingegen nicht gegenzurechnen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Stubenring 1
1010 Wien
+ 43 1 71100-0
service@bmlrt.gv.at
https://www.bmlrt.gv.at/

Agrarmarkt Austria
Dresdner Straße 70
1200 Wien, + 43 50 3151-0, office@ama.gv.at, https://www.ama.at/Home

+ 43 50 3151-0
office@ama.gv.at
https://www.ama.at/Home

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Antragstellung ist kostenlos. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Prüfung der Fördervoraussetzungen.

Diesbezügliche Informationen werden auf der Website der AMA bereitgestellt.

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zur Abfederung von wirtschaftlichen Folgen in durch die Corona-Krise besonders betroffenen Betriebszweigen in der Landwirtschaft
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

60 Mio. Euro

Wirkungsziele

Zukunftsraum Land - nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes sowie Sicherung einer effizienten, ressourcenschonenden, flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion und der in- und ausländischen Absatzmärkte

Referenznummer

1053487