COVID-19 - Ratenzahlungsmodell Link zur Förderung

Alternativ zur allgemein gültigen Ratenzahlungsbestimmung kann ein Antrag nach den Bestimmungen über das COVID-19-Ratenzahlungsmodell gestellt werden. Beim Covid-19 Ratenzahlungsmodell handelt es sich um ein 2-Phasen-Regime:

  • In der Phase 1 des COVID-19-Ratenzahlungsmodells können die COVID-bedingten Abgabenrückstände binnen 15 Monaten von Juli 2021 bis September 2022 beglichen werden.
  • Ist die Rückzahlung des gesamten ausstehenden Betrags bis September 2022 nicht möglich, wurden aber zumindest 40 % beglichen, kann in der Phase 2 dieses Modells die Rückzahlung binnen weiterer 21 Monate, also bis längstens Juni 2024, erfolgen.

Sowohl in Phase 1 als auch in Phase 2 ist außerdem einmalig eine Neuverteilung der Raten möglich.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Das zuständige Finanzamt.
050 233 770
corona.hotline@bmf.gv.at
https://www.bmf.gv.at/

Rechtsgrundlage

§ 323e BAO idF 2. COVID-19-StMG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

10.000 Mio. Euro

Wirkungsziele

Verbesserung der Liquidität

Referenznummer

1053396