COVID-19 Schutzausrüstung für Krisenlager Link zur Förderung

  • Beschaffung von Schutzausrüstung und medizinischen Produkten, welche in Ergänzung zur laufenden Versorgung als Grundstock vorrätig gehalten werden sollen, um Engpässe bei der Beschaffung bzw. Versorgung zu vermeiden.
  • Die eingelagerten Schutzausrüstungen und sonstigen notwendigen medizinischen Materialien sind unentgeltlich zugunsten der Länder, anderer Bundesministerien und sonstiger Bundeseinrichtungen, insbesondere der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) sowie der Österreichischen Gesundheitskasse zur Verfügung zu stellen, soweit dies im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Krise erforderlich ist.
  • Ziel ist es im Fall von Engpässen oder Bedarfsspitzen diese für einen bestimmten Zeitraum auszugleichen und somit auch dem Ausfall von etablierten Beschaffungswegen bestmöglich entgegenwirken zu können.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Landesverteidigung, Budgetabteilung
1090 Wien, Roßauer Lände 1

Rechtsgrundlage

§ 2 Wehrgesetz

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Sicherstellung der Reaktionsfähigkeit im Rahmen der militärischen Landesverteidigung auf sich dynamisch verändernde sicherheitspolitische Verhältnisse unter Gewährleistung der staatlichen Souveränität.

Referenznummer

1053230