Förderung der Fortbildung von Notärztinnen und Notärzten Link zur Förderung kopieren

  • Zur Aufrechterhaltung der benötigten Qualifikation werden verpflichtende Fortbildungsveranstaltungen von in der Steiermark im bodengebundenen Notarztrettungsdienst tätigen Notärztinnen und Notärzten gefördert.
  • Für die Förderung der Fortbildungsveranstaltungen steht für den Zeitraum von 36 Monaten für jede Notärztin und jeden Notarzt ein Betrag von maximal € 1.000,- zur Verfügung. Bis zur Ausschöpfung dieses Maximalbetrages wird die eingereichte Summe grundsätzlich in voller Höhe gefördert.
  • Es können ausschließlich nur die tatsächlichen Fortbildungsveranstaltungskosten gefördert werden, nicht jedoch sonstige Aufwendungen, wie Fahrtgeld, Spesen etc.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Landesamtsdirektion
Paulustorgasse 4,
8010 Graz
katastrophenschutz@stmk.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Prüfung, ob die Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Steiermark für die Förderung der Fortbildung von in der Steiermark tätigen bodengebundenen Notärztinnen und Notärzten
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1053172