Neuqualifikation für die 34. Forstarbeiter-Weltmeisterschaft 2022 Link zur Förderung kopieren

Gegenstand der Förderung ist die Abhaltung der internen Qualifikation zur 34. Forstarbeiter-Weltmeisterschaft 2022 in Belgrad. Von der Förderung umfasst sind alle Kosten, die unmittelbar mit der geförderten Leistung in Zusammenhang stehen und zur Erreichung des Förderungszieles unbedingt erforderlich sind (Reisekosten, Material, etc.).

Nach der coronabedingten Absage der 34. Forstarbeiter-Weltmeisterschaft 2021 ist die neuerliche Abhaltung einer internen Qualifikation erforderlich. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Marxergasse 2
+43171100
Susanne.AUSSERER@bml.gv.at
http://www.bml.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 18.06.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Beantragung ist mit keinen Gebühren oder sonstigen Kosten verbunden. Die Auszahlung erfolgt als Einmalzahlung.

  • Die Förderungsnehmerin/der Förderungsnehmer hat über die Durchführung der Leistung unter Vorlage eines Verwendungsnachweises, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis bis 30. April 2022, zu berichten.
  • Aus dem Sachbericht muss insbesondere die Verwendung der aus Bundes- und EU-Mitteln gewährten Förderung, der nachweisliche Bericht über die Durchführung der geförderten Leistung sowie der durch diese erzielte Erfolg hervorgehen.
  • Der zahlenmäßige Nachweis muss eine durch Belege nachweisbare Aufgliederung aller mit der geförderten Leistung zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben umfassen.

Rechtsgrundlage

Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,011 Mio. Euro

Wirkungsziele

- Förderung und Unterstützung der hauptberuflichen Forstarbeiter/-innen und Forstfacharbeiter/-innen, der Landjugend, der Forstwirte und Beschäftigten von Schlägerungsunternehmen, der Schüler von land- und forstwirtschaftlichen Schulen, insbesondere

Referenznummer

1053156