Förderungen von Maßnahmen, Projekten und gemeinnützigen Organisationen im Musikausbildungsbereich Link zur Förderung kopieren

Im Bereich der Musikausbildung werden Angebote gefördert, die eine regionale und/oder inhaltliche Ergänzung zum Angebot der Stadt Wien – Musikschulen darstellen. Förderungen werden für ein Schuljahr genehmigt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

'Stadt Wien - Bildung und Jugend (MA 13); Fachbereich Erwachsenenbildung und Jugend; Referat Erwachsenenbildung
1082 Wien, Friedrich-Schmidt-Platz 5

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

https://www.wien.gv.at/freizeit/bildungjugend/ahs-info/pdf/foerderrichtlinie-musikausbildung.pdf
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/finanzielles/foerderungen/bildung/projekte/musikausbildung.html

Siehe Link unter „Kosten und Zahlung“

Siehe Link unter „Verfahrensablauf“

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinien der Stadt Wien – Bildung und Jugend (MA 13)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1053149