Anerkennungsgabe an Hochzeitsjubilare
Wien
Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und ihnen gleichgestellte Personen, die ihren 50., 60., 65., 67,5., 70., 72,5., 75. Hochzeitstag feiern, können eine Anerkennungsgabe in Form einer Geldleistung beantragen.