Weihnachtszuschuss

Im Falle eines gewährten Heizkostenzuschusses erhalten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Villach einen einmaligen Zuschuss als freiwillige Leistung der Stadt Villach.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Villach, Abteilung Soziales
Rathausplatz 1
9500 Villach
04242 205 3832
soziales@villach.at

Es erfolgt eine einmalige Zahlung von EUR 80,--.

Die Leistungskontrolle erfolgt nach Antragstellung des Heizkostenzuschusses.

Rechtsgrundlage

- Basissubventionsordnung der Stadt Villach - Bereichssubventionsordnung Kultur und Diversität
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Der Weihnachtszuschuss wird im Falle eines gewährten Heizkostenzuschusses ausbezahlt.

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1052935