Subventionen an soziale Einrichtungen, Vereine und Verbände Link zur Förderung kopieren

Unterstützt werden im Besonderen Maßnahmen mit folgendem Inhalt: 

  • Maßnahmen, die das soziale Angebot der Stadt Villach, d.h. die bestehende soziale Landschaft ergänzen, sodass den sozialen Bedürfnissen der Bewohner entsprochen wird.
  • Präventive Maßnahmen, die beitragen können, individuelle Notlagen im Vorhinein zu verhindern.
  • Maßnahmen, die geeignet sind, den Zugang zu sozialen Dienstleistungen zu erleichtern (z.B. durch stadtteilnahe Organisation, Information und unbürokratisches Beratungsservice).
  • Maßnahmen zur Entstehung flächendeckender sozialer Netze. 
  • Maßnahmen, die das Leben und Wohnen im eigenen, gewohnten Lebensbereich fördern und ermöglichen.
  • Maßnahmen, die die Inklusion benachteiligter Gruppen in das gesellschaftliche Leben fördern.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Villach, Abteilung Soziales
04242 205 3303
soziales@villach.at

Die Kontrolle der Abrechnungen erfolgt über die zuständige Organisationseinheit. Stichprobenkontrollen sind möglich. Bei Basissubventionen, die in (regelmäßigen) Pauschalbeträgen gewährt werden, kann der Nachweis über die ordnungsgemäße Verwendung der Subventionsgelder durch eine zweckentsprechende und nachvollziehbare Darstellung im jeweiligen Rechnungskreis des Empfängers erfolgen.

Rechtsgrundlage

Bereichssubventionsordnung Soziales und Kinder- und Jugendhilfe sowie Basissubventionsordnung der Stadt Villach
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Das Ziel dieser Förderung ist die Sicherstellung und Weiterentwicklung der erforderlichen, zielgruppengerechten und nachhaltigen Förderung der Villacher Soziallandschaft.

Referenznummer

1052927