Mittelschulunterstützung Link zur Förderung kopieren

Die Stadt Villach gewährt sozial bedürftigen Schülern an höheren Schulen (Oberstufe) bis zur Matura eine Schülerbeihilfe ab dem 10. Schuljahr bzw. Heimbeihilfe ab dem 9. Schuljahr.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Villach, Abteilung Bildung
Klagenfurter Straße 66
9500 Villach
04242 205 3200
bildung@villach.at

Rechtsgrundlage

Bildungsausschuss; Subventionsordnung - Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln durch die Stadt Villach

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1052877