Kindergarten- bzw. Hortermäßigungsbeitrag Link zur Förderung

Für Familien mit geringerem Einkommen hat die Stadt Villach die Möglichkeit einer sozialen Staffel von 25, 50, 75 % Ermäßigung bis zum Gratiskindergarten oder -hort vorgesehen, wenn die Einkommensgrenzen den jährlich neu festzusetzenden Richtlinien entsprechen.

Als Zeitpunkt des Inkrafttretens einer sozialen Staffelung gilt der Monat der Antragstellung. Treffen die Voraussetzungen nicht zu und befindet sich der/die Antragsteller/in in einer besonderen - begründeten - Notlage, kann auf separatem Antrag und einer Stellungnahme des zuständigen Kindergartens der Bildungsausschuss eine angemessene Ermäßigung gewähren. In diesem Fall ist der Beschluss des genannten Ausschusses abzuwarten. Dieser erfolgt in jedem Fall rechtzeitig.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Villach, Abteilung Bildung
Klagenfurter Straße 66, 1. OG
9500 Villach
04242 205 3200
bildung@villach.at

Rechtsgrundlage

Kindergarten- bzw. Hortbeitragsermäßigung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1052869