Hortermäßigungsbeitrag Link zur Förderung kopieren

Für Familien mit geringerem Einkommen hat die Stadt Villach die Möglichkeit einer sozialen Staffel von 25, 50, 75 % Ermäßigung bis zum Gratishort vorgesehen, wenn die Einkommensgrenzen den jährlich neu festzusetzenden Richtlinien entsprechen.

Nach rechtzeitiger Vorlage aller benötigten Unterlagen und bei Zutreffen der Ermäßigungsrichtlinien innerhalb eines Monates. Treffen die Voraussetzungen nicht zu und befindet sich der/die Antragsteller/in in einer besonderen - begründeten - Notlage, kann auf separatem Antrag und einer Stellungnahme des zuständigen Hortes der Bildungsausschuss eine angemessene Ermäßigung gewähren. In diesem Fall ist der Beschluss des genannten Ausschusses abzuwarten. Dieser erfolgt in jedem Fall rechtzeitig.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Villach, Abteilung Bildung
Klagenfurter Straße 66, 1. OG
9500 Villach
04242 205 3200
bildung@villach.at

Rechtsgrundlage

Kindergarten- bzw. Hortbeitragsermäßigung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1052869