Der/Die Subventionsempfänger/in verpflichtet sich über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsbetrages auf Verlangen zu berichten und den hiezu beauftragten Organen des Magistrates Einsicht in die Originalrechnungsbelege zu gewähren.
Im Falle der Nichterbringung der geforderten Nachweise muss mit einer Rückzahlung des Förderbetrages samt den gesetzlich anfallenden Zinsen gerechnet werden!
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:
Das Ziel von Förderungen im Bereich Diversität ist die Sicherstellung und Weiterentwicklung der erforderlichen, zielgruppengerechten und nachhaltigen Unterstützung der Villacher Zivilgesellschaft.