Subventionen im Bereich Integration Link zur Förderung kopieren

Unterstützt werden im Besonderen Maßnahmen mit folgendem Inhalt:

  • Maßnahmen, die das Angebot in der Stadt Villach stärken,
  • Maßnahmen, die zielgruppengerecht und innovativ das Angebot erweitern, das gesellschaftliche Leben bereichern oder die Entfaltung junger Talente fördern,
  • Maßnahmen, die geeignet sind, den Zugang zu sozialen Dienstleistungen zu erleichtern sowie Information und unbürokratisches Beratungsservice zu bieten,
  • Maßnahmen zur Entstehung bzw. Förderung sozialer Netzwerke,
  • Maßnahmen, die die Selbstorganisation fördern,
  • Maßnahmen, die die Inklusion benachteiligter Gruppen in das gesellschaftliche Leben fördern,
  • Präventions- und Opferschutzmaßnahmen,
  • Maßnahmen zur Beratung, Betreuung, Bildung bzw. Beschäftigung

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Villach, Geschäftsgruppe 4 - Integration
04242 205 3114
kristijan.miksche@villach.at
https://villach.at/stadt-erleben/kultur/subvention-kultur-diversitaet

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.09.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Der/Die Subventionsempfänger/in verpflichtet sich über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsbetrages auf Verlangen zu berichten und den hiezu beauftragten Organen des Magistrates Einsicht in die Originalrechnungsbelege zu gewähren.

Im Falle der Nichterbringung der geforderten Nachweise muss mit einer Rückzahlung des Förderbetrages samt den gesetzlich anfallenden Zinsen gerechnet werden!

Rechtsgrundlage

Bereichssubventionsordnung "Kultur und Diversität" sowie die Basissubventionsordnung der Stadt Villach
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Das Ziel von Förderungen im Bereich Diversität ist die Sicherstellung und Weiterentwicklung der erforderlichen, zielgruppengerechten und nachhaltigen Unterstützung der Villacher Zivilgesellschaft.

Referenznummer

1052851