Der/die Förderungswerber/in ist verpflichtet, der Stadt Villach jederzeit Auskünfte hinsichtlich des geförderten Vorhabens zu erteilen, sowie deren Beauftragten jede Auskunftseinholung zu ermöglichen. Zu diesem Zweck hat der/die Förderungswerber/in die Einsicht in die Bücher und Belege sowie in sonstige mit dem/der Förderungswerber/in im Zusammenhang stehende Unterlagen zu gewähren.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:
Das Ziel von Förderungen im Bereich Diversität ist die Sicherstellung und Weiterentwicklung der erforderlichen, zielgruppengerechten und nachhaltigen Unterstützung der Villacher Zivilgesellschaft.