Unter dieser Förderrichtlinie werden private, unternehmerische und gemeinschaftliche Investitionsmaßnahmen, die die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum für BesucherInnen und PassantInnen erhöhen, gefördert.
Maßgeblich für die Höhe der Förderung sind die nachgewiesenen Kosten (exkl. MwSt.). Bei Fördernehmer/innen, die nicht vorsteuerabzugberechtigt sind, werden die Bruttokosten herangezogen. Allfällige Versicherungsleistungen sind von den Nettoinvestitionskosten abzuziehen. Die Förderung beträgt bei
- Maßnahmen eines Unternehmens oder einer Einzelperson 40 %
- einem Gemeinschaftsprojekt 60 %
und ist mit einem Höchstbetrag von EUR 15.000,-- pro Projekt begrenzt.
Dieser Antrag steht sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch Unternehmen bzw. Non-Profit-Organisationen zur Verfügung.