Villach Fördert Vielfalt Link zur Förderung

Die Intention der Stadt Villach ist es, die Vielfalt des Angebotes in der Villacher Altstadt zu erweitern und richtet sich an Unternehmen aller Branchen, die bestimmte Kriterien erfüllen.

Alle Unternehmen, wenn sich das zu fördernde Vorhaben beziehungsweise die Betriebsstätte in der Villacher Altstadt befindet und wenn sich das zu fördernde Vorhaben positiv auf die Villacher Altstadt auswirkt, beispielsweise durch die Schaffung eines attraktiven Anziehungspunktes oder die Erweiterung des Angebots zu einem ausgewogenen Branchenmix.

Die Förderhöhe beträgt 10 % bis 20 % der Nettoinvestitionskosten, inkl. Aufwendungen für Miete in den ersten 6 Monaten. Die maximale Förderung beläuft sich auf EUR 5.000,00 bis EUR 10.000,00. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von der Entsprechung gemäß den Kriterien ab. Die Auszahlung erfolgt frühestens sechs Monate nach Abschluss der Tätigkeiten bzw. Beginn der Betriebstätigkeit.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Villach, Finanzen und Wirtschaft
Standesamtsplatz 3
9500 Villach
04242 205 5200
wirtschaft@villach.at

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in zwei gleichen Tranchen.

Die erste Tranche wird zwei Monate nach Abschluss des Vorhabens bzw. nach Geschäftseröffnung ausbezahlt.

Die Auszahlung der zweiten Tranche erfolgt neun Monate nach Geschäftseröffnung bzw. Abschluss des Vorhabens.

Der/die Förderwerber/in ist verpflichtet, der Stadt Villach jederzeit Auskünfte hinsichtlich des geförderten Vorhabens zu erteilen, sowie deren Beauftragten jede Auskunftseinholung zu ermöglichen.   Zu diesem Zweck hat der/die Förderwerber/in die Einsicht in die Bücher und Belege sowie in sonstige mit dem/der Förder-werber/in im Zusammenhang stehende Unterlagen zu gewähren. Weiters ist das Betreten des Betriebes während der üblichen Geschäfts- und Betriebsstunden zur Durchführung von Überprüfungen, die mit dem Fördervorhaben in Verbindung stehen, zu gestatten.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie "Villach fördert Vielfalt"; Subventionsordnung - Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln durch die Stadt Villach
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1052810