Die Intention der Stadt Villach ist es, die Vielfalt des Angebotes in der Villacher Altstadt zu erweitern und richtet sich an Unternehmen aller Branchen, die bestimmte Kriterien erfüllen.
Alle Unternehmen, wenn sich das zu fördernde Vorhaben beziehungsweise die Betriebsstätte in der Villacher Altstadt befindet und wenn sich das zu fördernde Vorhaben positiv auf die Villacher Altstadt auswirkt, beispielsweise durch die Schaffung eines attraktiven Anziehungspunktes oder die Erweiterung des Angebots zu einem ausgewogenen Branchenmix.
Die Förderhöhe beträgt 10 % bis 20 % der Nettoinvestitionskosten, inkl. Aufwendungen für Miete in den ersten 6 Monaten. Die maximale Förderung beläuft sich auf EUR 5.000,00 bis EUR 10.000,00. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von der Entsprechung gemäß den Kriterien ab. Die Auszahlung erfolgt frühestens sechs Monate nach Abschluss der Tätigkeiten bzw. Beginn der Betriebstätigkeit.
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung: