Altstadtoffensive - Strukturveränderung Link zur Förderung kopieren

Gefördert wird die Ansiedlung von Dienstleistungs-, Gewerbe- und Handwerksbetrieben und damit die Belebung der Innenstadt durch mehr Beschäftigte in diesen Bereichen. Weiters werden Investitionen zur Aufnahme eines Geschäftsbetriebes sowie für bauliche Maßnahmen gefördert.

Eine Förderung kann natürlichen oder juristischen Personen, Personengesellschaften gemäß Unternehmensgesetzbuch, Erwerbsgesellschaften oder Vereinen gewährt werden, wenn sich die zu fördernde Betriebsstätte in der als Förderbereich definierten Zone der Villacher Altstadt befindet. Diese Förderung richtet sich an UnternehmerInnen aus den Bereichen Dienstleistung, Handwerk und Gewerbe. Nicht antragsberechtigt sind Handels-, Gastronomie- und Unterhaltungsbetriebe. (z.B. Wettbüros, Spielcasinos etc.)

Investitionsförderung: Für Investitionen zur Aufnahme des Geschäftsbetriebes sowie für bauliche Maßnahmen zur Adaptierung der Räumlichkeiten (z.B. Bau, Installationen, Fassade im Portal- und Schaufensterbereich etc.) wird eine maximale Förderung von 20 % des Nettoinvestitionsvolumens gewährt. Die maximale Förderhöhe beträgt EUR 10.000,-.

Ansiedlungsbonus: Zur Liquiditätsentlastung in den ersten sechs Monaten der Geschäftstätigkeit wird ein Einmalzuschuss zu den Fixkosten gewährt. Voraussetzung hierfür ist, dass der/die VermieterIn/ HausbesitzerIn für diesen Zeitraum auf 50 % zugunsten der/des MieterIn verzichtet. In diesem Fall wird ebenfalls 50 % der Kosten von der Stadt Villach getragen, wobei der maximale Gesamtförderbetrag mit EUR 5.000,- begrenzt ist.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Villach, Finanzen und Wirtschaft
Standesamtsplatz 3
9500 Villach
04242 205 5200
wirtschaft@villach.at

Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Einmalzuschuss.

  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt bei der Investitionsförderung nach Abschluss des Vorhabens und nach Vorlage und Prüfung von Originalrechnungen und gegebenenfalls weiterer, für die Prüfung des Vorhabens relevanter Unterlagen.
  • Beim Ansiedlungsbonus erfolgt die Auszahlung nach Vorlage des Mietvertrages und der Mietverzichtserklärung (50 % auf 6 Monate) durch den/die VermieterIn und nach Geschäftseröffnung, die mittels vorgegebener Eröffnungserklärung der Stadt Villach bekannt zu geben ist. Ausgezahlt wird je zur Hälfte bei Förderzusage und - bei aufrechtem Geschäftsbetrieb - nach Ablauf der Sechsmonatsfrist.

Der/die Förderungswerber/in ist verpflichtet, der Stadt Villach jederzeit Auskünfte hinsichtlich des geförderten Vorhabens zu erteilen, sowie deren Beauftragten jede Auskunftseinholung zu ermöglichen. Zu diesem Zweck hat der/die Förderungswerber/in die Einsicht in die Bücher und Belege sowie in sonstige mit dem/der Förderungswerber/in im Zusammenhang stehende Unterlagen zu gewähren.

Er hat weiters das Betreten des Betriebes während der üblichen Geschäfts- und Betriebsstunden sowie die Durchführung von Überprüfungen, die mit dem Vorhaben in Verbindung stehen, zu gestatten.

Rechtsgrundlage

FÖRDERRICHTLINIE "Strukturveränderung"; Subventionsordnung - Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln durch die Stadt Villach
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,2 Mio. Euro

Referenznummer

1052802