Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Gefördert wird die Ansiedlung von Dienstleistungs-, Gewerbe- und Handwerksbetrieben und damit die Belebung der Innenstadt durch mehr Beschäftigte in diesen Bereichen. Weiters werden Investitionen zur Aufnahme eines Geschäftsbetriebes sowie für bauliche Maßnahmen gefördert.
Eine Förderung kann natürlichen oder juristischen Personen, Personengesellschaften gemäß Unternehmensgesetzbuch, Erwerbsgesellschaften oder Vereinen gewährt werden, wenn sich die zu fördernde Betriebsstätte in der als Förderbereich definierten Zone der Villacher Altstadt befindet. Diese Förderung richtet sich an UnternehmerInnen aus den Bereichen Dienstleistung, Handwerk und Gewerbe. Nicht antragsberechtigt sind Handels-, Gastronomie- und Unterhaltungsbetriebe. (z.B. Wettbüros, Spielcasinos etc.)
Investitionsförderung: Für Investitionen zur Aufnahme des Geschäftsbetriebes sowie für bauliche Maßnahmen zur Adaptierung der Räumlichkeiten (z.B. Bau, Installationen, Fassade im Portal- und Schaufensterbereich etc.) wird eine maximale Förderung von 20 % des Nettoinvestitionsvolumens gewährt. Die maximale Förderhöhe beträgt EUR 10.000,-.
Ansiedlungsbonus: Zur Liquiditätsentlastung in den ersten sechs Monaten der Geschäftstätigkeit wird ein Einmalzuschuss zu den Fixkosten gewährt. Voraussetzung hierfür ist, dass der/die VermieterIn/ HausbesitzerIn für diesen Zeitraum auf 50 % zugunsten der/des MieterIn verzichtet. In diesem Fall wird ebenfalls 50 % der Kosten von der Stadt Villach getragen, wobei der maximale Gesamtförderbetrag mit EUR 5.000,- begrenzt ist.