Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Unterstützung für Gründer/innen zur Förderung von Selbständigkeit und Schaffung von Arbeitsplätzen. Die Förderung richtet sich an alle die sich erstmalig in den Bereichen Gewerbe, Handwerk oder technische und kreative Dienstleistungen selbständig machen wollen.
Nicht antragsberechtigt sind Gründer/innen aus den Bereichen der Gastronomie, der Unterhaltung, der Beratung (ausgenommen die oben angeführten Bereiche) sowie des Handels.
Die Förderung beträgt 20 % der Nettoinvestitionskosten und Aufwendungen, die im Zuge der Unternehmensgründung und der laufenden Betriebsführung in den ersten neun Monaten anfallen und ist auf folgende Höchstbeträge begrenzt:
- bei einem Gründer auf maximal EUR 5.000,-
- bei einer Teamgründung auf maximal EUR 7.500,-