Feinstaubrückvergütung - öffentliche Verkehrsmittel Link zur Förderung

Ein Kostenbeitrag von 50% der Gesamtkosten für Bus- und Zug Monats- und Jahreskarten (Dezember bis Februar) für den Stadtverkehr Villach.

Personen erhalten nachträglich eine Rückerstattung des Kaufpreises des Jahres- bzw. Monatstickets. Nach Ablauf des Monats (Dezember, Jänner oder Februar) wird nach persönlicher Vorlage im Bürgerservice / Stadtservice der Stadt Villach (Rathaus, Eingang I, Erdgeschoss) die Hälfte des jeweiligen Kaufpreises rückerstattet.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Villach, Abteilung Bürgerservice
Rathausplatz 1
9500 Villach
04242 205 3900
buergerservice@villach.at

Stadt Villach, Abteilung Stadt- und Verkehrsplanung
Rathausplatz 1
9500 Villach
04242 205 4211
planung@villach.at

Rechtsgrundlage

Subventionsordnung - Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln durch die Stadt Villach
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1052760