Zuschuss zur Tagespflege für betreuungs- oder pflegebedürftige Personen
Tirol
Diese Förderung bezweckt die Versorgung von pflege- und betreuungsbedürftigen Personen im Land Tirol im Rahmen eines Tagespflegeangebotes. Folgende Leistungsangebote werden dabei gefördert: Tagespflege in Alten- und Pflegeheimen mit Leistungsvereinbarung mit dem Land Tirol Tagespflege in Einrichtungen von mobilen Pflege- und Betreuungsdiensten mit Leistungsvereinbarungen mit dem Land Tirol Entgeltliche Fahrtendienste, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Tagespflegeleistungen stehen und durch die Leistungsanbieter selbst oder andere Dienstleister erbracht werden. Die Förderung des Landes für die Tagespflege beträgt maximal 50 % der von der Tiroler Landesregierung landeseinheitlich festzusetzenden Nettonormkostensätze. Diese Nettonormkosten sind die Höchstsätze für die Tages- bzw. Halbtagespflege. Sollte ein Leistungserbringer niedrigere Nettonormkostensätze festlegen, beträgt die Förderung des Landes maximal 50 % dieses niedrigeren Satzes. Zusätzlich kann pro Förderungswerber für nachgewiesene, entgeltliche Fahrtendienste, die durch den Leistungsanbieter oder andere Dienstleister erbracht werden, ein Fahrtkostenzuschuss gewährt werden. Die Höhe des Fahrtkostenzuschusses wird von der Tiroler Landesregierung festgelegt. Die Förderung für die Tagespflege wird für maximal 200 Tage pro Kalenderjahr gewährt und vom Land direkt mit dem Leistungserbringer verrechnet.