Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Die Stadt Villach ist immer bestrebt, dem der Lebens- und Standortqualität wesentlich mitbestimmenden Faktor Umwelt einen hohen Stellenwert einzuräumen.
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Maßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes einzelner Bauteile (Fenster, Außenwand etc.)
- weitere energieeffiziente Maßnahmen bei Wohnhaus- und Gebäudesanierung (Photovoltaik, Solaranlagen etc.)
- umfassende energetische Sanierungsmaßnahmen
- "Fossile Raus!" Bonus
Grundlage für die relevanten Werte und technischen Definitionen bilden die „Richtlinien zum Kärntner Wohnbauförderungsgesetz BW-L50“, bestehend aus Richtlinien Nr. 1 bis 11 (BW211 bis BW 215, BW 218, BW 220 und 221, BW 248 bis 250) kundgemacht auf der Homepage des Amtes der Kärntner Landesregierung in der jeweils geltenden Fassung.