Umweltschutz- und Energieeffizienzförderung - Sanierung von Gebäuden und haustechnischen Maßnahmen Link zur Förderung

Die Stadt Villach ist immer bestrebt, dem der Lebens- und Standortqualität wesentlich mitbestimmenden Faktor Umwelt einen hohen Stellenwert einzuräumen.

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Maßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes einzelner Bauteile (Fenster, Außenwand etc.)
  • weitere energieeffiziente Maßnahmen bei Wohnhaus- und Gebäudesanierung (Photovoltaik, Solaranlagen etc.)
  • umfassende energetische Sanierungsmaßnahmen
  • "Fossile Raus!" Bonus

Grundlage für die relevanten Werte und technischen Definitionen bilden die „Richtlinien zum Kärntner Wohnbauförderungsgesetz BW-L50“, bestehend aus Richtlinien Nr. 1 bis 11 (BW211 bis BW 215, BW 218, BW 220 und 221, BW 248 bis 250) kundgemacht auf der Homepage des Amtes der Kärntner Landesregierung in der jeweils geltenden Fassung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Villach, Abteilung Natur- und Umweltschutz
Rathausplatz 1
9500 Villach
04242 205 2410
naturschutz@villach.at

Die Förderung erfolgt in Form der Gewährung eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses.

Ermittelt wird der Betrag in Form eines Punktesystems. Für die einzelnen förderungswürdigen Maßnahmen werden je nach qualitativer Intensität Punkte ("Förderpunkte") vergeben. Wie hoch der Förderungsbetrag für den jeweiligen Antrag ist, kann erst am Jahresende ermittelt werden, da die Gesamtfördersumme auf alle Anträge entsprechend der Punkte aufgeteilt wird. Ausbezahlt wird dieser Betrag Anfang des darauffolgenden Jahres. Ein Förderpunkt entspricht jedenfalls dem Wert von mindestens EUR 100,--.

Die Förderstelle oder von ihr beauftragte Dritte sind berechtigt, zwecks Kontrolle der Förderwürdigkeit und der richtlinienkonformen Verwendung der Förderung die Maßnahmen, für die die Förderung beantragt wurde, zu überprüfen, in die einschlägigen Unterlagen Einsicht zu nehmen und notwendige Auskünfte zu verlangen.

Rechtsgrundlage

RICHTLINIEN der Stadt Villach für die Umweltschutz- und Energieeffizienzförderung; Subventionsordnung - Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln durch die Stadt Villach
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Dieser Fördergegenstand stellt eine Anschlussförderung an die Kärntner Wohnbauförderung dar.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1052695