Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Die Stadt Villach ist immer bestrebt, dem die Lebens- und Standortqualität wesentlich mitbestimmenden Faktor Umwelt einen hohen Stellenwert einzuräumen.
Fördergegenstand sind (ausschließlich) elektrisch betriebene Fahrzeuge:
- Elektroautos/Brennstoffzellenautos,
- Elektroroller, Elektromotorräder, Elektromopeds inkl. Umbau
- Elektrofahrräder und Pedelecs
für die keine (weder seitens des Verkäufers noch seitens des Käufers) sonstigen Förderungen (zB: Umweltförderungen des Bundes udgl.) bezogen werden.
Förderungswerber können nur natürliche Personen sein. Die Förderung kann nur für Neufahrzeuge bzw. Händlervorführfahrzeuge, d.h., Fahrzeuge mit vorangegangener Tageszulassung und Funktionsfahrzeuge (Vorführfahrzeuge oder Serviceersatzfahrzeuge) beantragt werden, wobei das Datum der erstmaligen Zulassung des Fahrzeuges nicht länger als 1 Jahr vor dem Kaufdatum zurückliegen darf.