Umweltschutz- und Energieeffizienzförderung - Elektromobilität Link zur Förderung

Die Stadt Villach ist immer bestrebt, dem die Lebens- und Standortqualität wesentlich mitbestimmenden Faktor Umwelt einen hohen Stellenwert einzuräumen.

Fördergegenstand sind (ausschließlich) elektrisch betriebene Fahrzeuge:

  • Elektroautos/Brennstoffzellenautos,
  • Elektroroller, Elektromotorräder, Elektromopeds inkl. Umbau
  • Elektrofahrräder und Pedelecs

für die keine (weder seitens des Verkäufers noch seitens des Käufers) sonstigen Förderungen (zB: Umweltförderungen des Bundes udgl.) bezogen werden.

Förderungswerber können nur natürliche Personen sein. Die Förderung kann nur für Neufahrzeuge bzw. Händlervorführfahrzeuge, d.h., Fahrzeuge mit vorangegangener Tageszulassung und Funktionsfahrzeuge (Vorführfahrzeuge oder Serviceersatzfahrzeuge) beantragt werden, wobei das Datum der erstmaligen Zulassung des Fahrzeuges nicht länger als 1 Jahr vor dem Kaufdatum zurückliegen darf.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Villach, Abteilung Natur- und Umweltschutz
Rathausplatz 1
9500 Villach
04242 205 2410
naturschutz@villach.at

Die Förderung erfolgt in Form der Gewährung eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses.

Die Fördersumme wird in Form eines Punktesystems ermittelt. Für die einzelnen förderungswürdigen Maßnahmen werden je nach qualitativer Intensität Punkte („Förderpunkte“) vergeben. Die Gesamtförderhöhe ist aber unabhängig vom Ergebnis der Punkteberechnung jedenfalls mit der Hälfte der Summe der Beträge der zum Nachweis der durchgeführten Maßnahmen mit dem Antrag vorgelegten Rechnung(en) begrenzt. Bei Vorsteuerabzugsberechtigen wird/werden nur der/die Nettobetrag/-beträge zur Berechnung herangezogen.

Die Förderstelle oder von ihr beauftragte Dritte sind berechtigt, zwecks Kontrolle der Förderwürdigkeit und der richtlinienkonformen Verwendung der Förderung die Maßnahmen, für die die Förderung beantragt wurde, zu überprüfen, in die einschlägigen Unterlagen Einsicht zu nehmen und notwendige Auskünfte zu verlangen.

Rechtsgrundlage

RICHTLINIEN der Stadt Villach für die Umweltschutz- und Energieeffizienzförderung; Basissubventionsordnung der Stadt Villach
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1052687