Förderung von Reinhaltungsmaßnahmen an Gewässern Link zur Förderung kopieren

Förderungsgegenstand ist ein Zuschuss zu Reinhaltungsmaßnahmen an Gewässern durch Fischereivereine zum Zwecke der Erhaltung der natürlichen Seeufer und des natürlichen Fischbestandes durch Fischbesatzmaßnahmen in Höhe von EUR 2.500,- pro Verein einmalig pro Kalenderjahr.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Villach, Abteilung Anlagenrecht und Umweltschutz
Rathausplatz 1
9500 Villach
04242 205 2200
naturschutz@villach.at

Rechtsgrundlage

Beschluss Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Naturschutz, Basissubventionsordnung der Stadt Villach
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1052661