Anspruchsvoraussetzungen für die Zuerkennung der Schüler*innenunterstützung ist die
1.) Teilnahme an einer mindestens dreitägigen Schulveranstaltung (Wintersport, Sommersport- oder Projektwoche)
2.) Bedürftigkeit der Schülerin/des Schülers
3.) Hauptwohnsitz in Wien und Besuch einer Pflichtschule in Wien
4.) dass das Ansuchen vollständig samt erforderlicher Beilagen in Kopie zu den vorgeschriebenen Fristen in der Schule abgegeben wird.
Das Antragsformular und das Elterninformationsblatt werden von der jeweiligen Schule zur Verfügung gestellt. Dem Antrag ist eine Bezugsbestätigung als Nachweis der Bedürftigkeit beizulegen.
Das Formular mit den erforderlichen Beilagen ist in der Schule abzugeben. Die Schulleitung leitet den Antrag elektronisch zur weiteren Bearbeitung an die Bildungsdirektion für Wien weiter.
Wintersportwochen / Skikurse (von Dezember bis März):
Einreichfrist Ende Oktober
Sommersport- und Projektwochen (Mai bis Juni):
für das 2. Semester des jeweiligen Schuljahres
Einreichfrist: 15. Jänner
Sommersport- und Projektwochen (September bis November):
für das 1. Semester des folgenden (neuen) Schuljahres
Einreichfrist: 15. Mai
Sommersport- und Projektwochen:
Schulbeginn des neuen Schuljahres:
Ausnahmen sind nur 1. Klassen WMS/ NMS und PTS
Einreichung bis Mitte September möglich
Informationen über Termine und Fristen finden sich auch im Elterninformationsblatt, dass von den Schuldirektionen gemeinsam mit dem Antragsformular ausgegeben wird.
Das Antragsformular, die Erklärung hierzu, das Elterninformationsblatt und ein Lohnzettel-Musterbrief werden durch die Schulleitung am Elternabend zur Verfügung gestellt. Diese Unterlagen liegen jederzeit in den Direktionen auf.