Förderung von Naturschutzprojekten aus Einnahmen der Naturschutzabgabe Link zur Förderung

Fördergegenstände stellen erforderliche Maßnahmen dar, die zur Erreichung der Ziele des Kärntner Naturschutzgesetzes sowie der naturschutzrelevanten Verordnungen auf Landes-, Bundes- und EU- bzw. internationaler Ebene dienen, wie insbesondere:

  • Anwendungsorientierte Grundlagenermittlung (z.B. Kartierungen, Monitorings, Managementpläne), Zielfindungsprozesse, Maßnahmenplanung und Evaluierung auf naturkundlichem, wirtschaftlichem, rechtlichem, politischem und administrativem Gebiet
  • Naturschutzrelevante Beratung, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, Bewusstseinsbildung und Wissensvermittlung
  • Pflege, Betreuung, Verbesserung, Wiederherstellung oder Neuanlage wertvoller Lebensräume (für zu schützende Arten) bzw. naturschutzrelevanter landschaftsprägender Objekte
  • Privatrechtliche Sicherung von ökologisch wertvollen Grundstücken zu Naturschutzzwecken (z.B. durch Kauf)
  • Investitionen inkl. Konzeption für Anlagen oder Objekte wie z.B. Lehrpfade, Themenwege oder Aussichtsplätze im Zusammenhang mit Informationen und Bewusstseinsbildung
  • Information / Bewusstseinsbildung zur Verbesserung des Schutzgebietsmanagements

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Villach, Abteilung Anlagenrecht und Umweltschutz
Rathausplatz 1
9500 Villach
04242 205 2200
naturschutz@villach.at

Rechtsgrundlage

Beschluss Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Naturschutz; Subventionsordnung - Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln durch die Stadt Villach
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1052612