Landwirtschaftsförderung - Anteilige Kostenübernahme bei landwirtschaftlichem Wegebau Link zur Förderung

Die Stadt Villach unterstützt die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit dem Betriebssitz in Villach. Förderziel ist die Hilfestellung zur Verbesserung der land- und forstwirtschaftlichen Infrastruktur.

Instandhaltungen, Instandsetzungen und geringfügige Erweiterungen von land- und forstwirtschaftlichen Wegen werden mit maximal 50% der Gesamtbaukosten, höchstens jedoch Euro 2.500,-- im Einzelfall unterstützt.

Förderungen können erhalten:

  • physische Personen, die Inhaber/innen von ganzjährig bewirtschafteten und bewohnten land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit dem Betriebssitz in der Stadt Villach sind
  • land- und forstwirtschaftliche Genossenschaften und landwirtschaftliche Vereine (z.B. Bringungsgenossenschaften, Weggenossenschaften) mit dem Sitz in der Stadt Villach
  • Maschinengemeinschaften und Interessensgemeinschaften
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Geschäftsgruppe 1 - Behördenverwaltung
Rathausplatz 1
9500 Villach
04242 205 2100
behoerde@villach.at
https://villach.at/stadt-service/tiere/tierzuchtfoerderung

Förderungen werden durch die Auszahlung von Barbeihilfen an die Förderungswerber/innen gewährt.

Rechtsgrundlage

Bereichs-Subventionsordnung Land- und Forstwirtschaft sowie Basissubventionsordnung der Stadt Villach
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Im Bereich Land- und Forstwirtschaft soll die Erreichung der grundsätzlichen Ziele der österreichischen Agrarpolitik, insbesondere der Erhalt einer wirtschaftlich gesunden, leistungsfähigen, bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft in einem funktionsfähigen ländlichen Raum, die Sicherung der Versorgung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln und Rohstoffen sowie die nachhaltige Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen Boden, Wasser und Luft bzw. von Kultur- und Erholungslandschaften gefördert werden. Weiterer Förderschwerpunkt ist die Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Tiere unter Berücksichtigung der Tiergesundheit und des Tierschutzes sowie die Sicherung der genetischen Qualität und Vielfalt.

Referenznummer

1052588