Landwirtschaftsförderung - Verbesserung des land- und forstwirtschaftlichen Wegenetzes Link zur Förderung kopieren

Die Stadt Villach gewährt Zuschüsse zu Aufwendungen für Instandhaltungen, Instandsetzungen und Erweiterungen von land- und forstwirtschaftlichen Wegen.

Instandhaltungen, Instandsetzungen und Erweiterungen von land- und forstwirtschaftlichen Wegen werden mit maximal 50% der Gesamtbaukosten, höchstens jedoch Euro 2.700,00 Euro im Einzelfall, gefördert.

Förderungen können erhalten:

  • physische Personen, die Inhaber/innen von ganzjährig bewirtschafteten und bewohnten land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit dem Betriebssitz in der Stadt Villach sind
  • land- und forstwirtschaftliche Genossenschaften und landwirtschaftliche Vereine (z.B. Bringungsgenossenschaften, Weggenossenschaften) mit dem Sitz in der Stadt Villach
  • Maschinengemeinschaften und Interessensgemeinschaften
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Geschäftsgruppe 1 - Behördenverwaltung
Rathausplatz 1
9500 Villach
04242 205 2100
behoerde@villach.at
https://villach.at/stadt-service/tiere/tierzuchtfoerderung

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.01.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Förderungen werden durch die Auszahlung von Barbeihilfen an die Förderungswerber/innen gewährt.

Rechtsgrundlage

Bereichs-Subventionsordnung Land- und Forstwirtschaft sowie Basissubventionsordnung der Stadt Villach
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Im Bereich Land- und Forstwirtschaft soll die Erreichung der grundsätzlichen Ziele der österreichischen Agrarpolitik, insbesondere der Erhalt einer wirtschaftlich gesunden, leistungsfähigen, bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft in einem funktionsfähigen ländlichen Raum, die Sicherung der Versorgung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln und Rohstoffen sowie die nachhaltige Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen Boden, Wasser und Luft bzw. von Kultur- und Erholungslandschaften gefördert werden. Weiterer Förderschwerpunkt ist die Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Tiere unter Berücksichtigung der Tiergesundheit und des Tierschutzes sowie die Sicherung der genetischen Qualität und Vielfalt.

Referenznummer

1052588

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