Landwirtschaftsförderung - Barbeihilfen bei Viehverlusten Link zur Förderung kopieren

Die Stadt Villach unterstützt die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit dem Betriebssitz in Villach. Förderziel ist die Hilfestellung zur Verbesserung der land- und forstwirtschaftlichen Infrastruktur.

Die Förderung erfolgt durch Schadensbeihilfen beim Verlust von in Villach gehaltenen Stieren, Ochsen, Kühen und Kalbinnen durch Verenden und Notschlachtung in Höhe von EUR 150,-- je Viehverlust. Ein bei Notschlachtung erzielter Verwertungserlös ist von der Beihilfenhöhe in Abzug zu bringen.

Förderungen können erhalten:

  • physische Personen, die Inhaber/innen von ganzjährig bewirtschafteten und bewohnten land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit dem Betriebssitz in der Stadt Villach sind
  • land- und forstwirtschaftliche Genossenschaften und landwirtschaftliche Vereine (z.B. Bringungsgenossenschaften, Weggenossenschaften) mit dem Sitz in der Stadt Villach
  • Maschinengemeinschaften und Interessensgemeinschaften

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Geschäftsgruppe 1 - Behördenverwaltung
Rathausplatz 1
9500 Villach
04242 205 2100
behoerde@villach.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.10.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Förderungen werden durch die Auszahlung von Barbeihilfen an die Förderungswerber/innen gewährt.

Rechtsgrundlage

Richtlinien für die Förderung der Land- und Forstwirtschaft durch die Stadt Villach sowie Beschluss Ausschuss für Angelegenheiten der Land- und Forstwirtschaft
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1052562

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