Landwirtschaftsförderung - Barbeihilfen bei Viehverlusten Link zur Förderung kopieren

Die Stadt Villach unterstützt die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit dem Betriebssitz in Villach. Förderziel ist die Hilfestellung zur Verbesserung der land- und forstwirtschaftlichen Infrastruktur.

Die Förderung erfolgt durch Schadensbeihilfen beim Verlust von in Villach gehaltenen Stieren, Ochsen, Kühen und Kalbinnen durch Verenden und Notschlachtung in Höhe von EUR 150,-- je Viehverlust. Ein bei Notschlachtung erzielter Verwertungserlös ist von der Beihilfenhöhe in Abzug zu bringen.

Förderungen können erhalten:

  • physische Personen, die Inhaber/innen von ganzjährig bewirtschafteten und bewohnten land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit dem Betriebssitz in der Stadt Villach sind
  • land- und forstwirtschaftliche Genossenschaften und landwirtschaftliche Vereine (z.B. Bringungsgenossenschaften, Weggenossenschaften) mit dem Sitz in der Stadt Villach
  • Maschinengemeinschaften und Interessensgemeinschaften

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Geschäftsgruppe 1 - Behördenverwaltung
Rathausplatz 1
9500 Villach
04242 205 2100
behoerde@villach.at

Förderungen werden durch die Auszahlung von Barbeihilfen an die Förderungswerber/innen gewährt.

Rechtsgrundlage

Richtlinien für die Förderung der Land- und Forstwirtschaft durch die Stadt Villach sowie Beschluss Ausschuss für Angelegenheiten der Land- und Forstwirtschaft
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1052562