Landwirtschaftsförderung - Barbeihilfen bei Anschaffung maschineller Einrichtungen Link zur Förderung

Die Stadt Villach unterstützt durch Beihilfen zur Anschaffung bzw. für Reparaturkosten von maschinellen Einrichtungen und mechanischen Geräten die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit dem Betriebssitz in Villach. Förderziel ist die Hilfestellung zur Verbesserung der land- und forstwirtschaftlichen Infrastruktur.

Förderungen können erhalten:

  • physische Personen, die Inhaber/innen von ganzjährig bewirtschafteten und bewohnten land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit dem Betriebssitz in der Stadt Villach sind
  • land- und forstwirtschaftliche Genossenschaften und landwirtschaftliche Vereine (z.B. Bringungsgenossenschaften, Weggenossenschaften) mit dem Sitz in der Stadt Villach
  • Maschinengemeinschaften und Interessensgemeinschaften

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Geschäftsgruppe 1 - Behördenverwaltung
Rathausplatz 1
9500 Villach
04242 205 2100
behoerde@villach.at
https://villach.at/stadt-service/tiere/tierzuchtfoerderung

Förderungen werden durch die Auszahlung von Barbeihilfen an die Förderungswerber/innen gewährt.

Die Stadt Villach ist berechtigt, die gewährte Subvention bei zweckwidrigen oder unterbliebenen Verwendung sowie bei Nichtvorlage einer ordnungsgemäßen Abrechnung bzw. der geforderten Originalunterlagen (Rechnungen) zurück zu verlangen.

Rechtsgrundlage

Bereichs-Subventionsordnung Land- und Forstwirtschaft sowie Basissubventionsordnung der Stadt Villach
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1052554