COVID-19 - Stundung und Ratenzahlung von Verbrauchsteuern Link zur Förderung

Steuerpflichtige können beantragen, dass der Zeitpunkt für die Entrichtung von Verbrauchsteuern (Bier-, Alkohol-, Tabak- und Mineralölsteuer) zinsenfrei hinausgeschoben (Stundung) oder die Entrichtung von Abgaben in Raten gewährt wird.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Das zuständige Zollamt.
050 233 770
corona.hotline@bmf.gv.at
http://www.bmf.gv.at

Rechtsgrundlage

§ 323c Abs. 11 bis 11b BAO
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

10.000 Mio. Euro

Wirkungsziele

Stabilität der Wirtschaft

Referenznummer

1052471