COVID-19 - Wegfall der Säumniszuschläge von Verbrauchsteuern Link zur Förderung

Für Abgaben mit Fälligkeit zwischen 15.3.2020 und 30.6.2021, die nicht fristgerecht entrichtet worden sind, wird kein Säumniszuschlag festgesetzt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Das zuständige Zollamt.
050 233 770
corona.hotline@bmf.gv.at
https://www.bmf.gv.at/

Antragstellung ist kostenlos.

Kontrolle durch das zuständige Zollamt.

Rechtsgrundlage

§ 323c Abs. 15 BAO
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

10.000 Mio. Euro

Wirkungsziele

Verbesserung der Liquidität

Referenznummer

1052455