COVID-19 Personalkostenförderung von elementarpäd. Einrichtungen während Covid-19-Testung Link zur Förderung kopieren

Gemäß § 6 Abs. 4 der 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung, welche per 25.1.2021 in Kraft getreten ist, wird das elementarpädagogische Personal verpflichtet, sich einmal wöchentlich auf das Corona-Virus testen zu lassen oder alternativ eine FFP2-Maske zu tragen.

Sollte der Arbeitgeber von elementarpädagogischen Einrichtungen die Testzeit als Dienstzeit gewähren, so soll dem Rechtsträger eine Förderung gewährt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. IIa - Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft
Römerstraße 15, 6900 Bregenz
05574 511 22105
elementarpaedagogik@vorarlberg.at
https://www.vorarlberg.at/elementarpaedagogik

Rechtsträger von Kindergärten und Kinderbetreuungseinrichtungen erhalten eine Förderung im Ausmaß von maximal einer Stunde pro Woche und Betreuungsperson. Davon werden 60 Prozent der Personalkosten gefördert.

Rechtsträger von Spielgruppen erhalten eine Förderung im Ausmaß von maximal einer Stunde pro Woche und Betreuungsperson. Davon werden 30 Prozent der Personalkosten gefördert.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderrichtlinien der Vorarlberger Landesregierung

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,8 Mio. Euro

Referenznummer

1052448