Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Gemäß § 6 Abs. 4 der 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung, welche per 25.1.2021 in Kraft getreten ist, wird das elementarpädagogische Personal verpflichtet, sich einmal wöchentlich auf das Corona-Virus testen zu lassen oder alternativ eine FFP2-Maske zu tragen.
Sollte der Arbeitgeber von elementarpädagogischen Einrichtungen die Testzeit als Dienstzeit gewähren, so soll dem Rechtsträger eine Förderung gewährt werden.