COVID-19 Stundung Fruchtgenuss-/Pachtentgelt 2019 Schönbrunn Kultur- und Betriebs GmbH (SKB) Link zur Förderung

Restzahlung an den Bund aus dem Fruchtgenuss- bzw. Pachtentgelt aus 2019 der Schönbrunn Kultur- und BetriebsgesmbH (SKB) wurde bis Juni 2021 gestundet. Im Juli 2021 wurde die Stundung in eine verzinste Ratenzahlung umgewandelt. Beginnend mit 2021 wird bis 2025 der gestundete Betrag zurückgezahlt.

Das Fruchtgenussentgelt in Höhe von rd. 5,0 Mio. Euro wurde vom BMF gestundet, das Pachtentgelt in Höhe von rd. 1,2 Mio. Euro wurde durch die Burghauptmannschaft Österreich (BHÖ) bzw. die Bundesmobilienverwaltung (BMobV) gestundet. Beide sind nachgeordnete Dienststellen des BMDW.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, V/1 - Mag. Alexander Palma (BMDW)
alexander.palma@bmdw.gv.at

Rechtsgrundlage

§ 73 Abs 1 und Abs 2 BHG 2013

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Wirkungsziele

Entschärfung der wirtschaftlich angespannten Situation

Referenznummer

1052265