COVID-19 Aussetzung variabler Pachtzins 2019 - 2021 Tiergarten Schönbrunn (STG) Link zur Förderung

Aufgrund der wirtschaftlich angespannten Situation durch Covid-19 wurde die Aussetzung des variablen Pachtzinses für die Jahre 2019 bis 2021 mit dem Tiergarten Schönbrunn (STG) vereinbart. Voraussetzung für den variablen Pachtzins ist ein Jahresgewinn. Da es in 2020 einen Jahresverlust geben wird und in 2021 höchstwahrscheinlich auch damit zu rechnen sein wird ist diese Aussetzung nur für das Jahr 2019 von Relevanz.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, V/1 - Mag. Alexander Palma (BMDW)
alexander.palma@bmdw.gv.at

Rechtsgrundlage

§ 1 Abs. 3 Schönbrunner Tiergartengesetz

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Entschärfung der wirtschaftlich angespannten Situation

Referenznummer

1052257