Abstimmungsspende Kärnten 2020 Link zur Förderung

  • Der Bund gewährt aus Anlass der 100. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung, bei der sich die im Abstimmungsgebiet ansässige Wohnbevölkerung für den Verbleib bei der Republik Österreich entschieden hat, in den Jahren 2020 bis 2024 insgesamt vier Millionen Euro zur Förderung der slowenischsprachigen Bevölkerung und zur Unterstützung von Projekten, die dem harmonischen Zusammenleben sowie der kulturellen Vielfalt und der wirtschaftlichen und infrastrukturellen Entwicklung in den Gemeinden dienen.
  • Davon vergibt das Bundeskanzleramt einen Betrag von € 1.970.000,- für Zwecke gemäß Anlage 2 Z 1 bis 5 Abstimmungsspendegesetz 2020, BGBl. I, Nr. 135/2020:

1. für zwei- und mehrsprachige vorschulische Bildungseinrichtungen und frühkindliche Betreuung € 800.000,-

2. für Organisationen, die sich um die wechselseitige Verständigung und Versöhnung sowie die Aufarbeitung des Verhältnisses zwischen den Volksgruppen bemühen €  120.000,-                           

3. für Organisationen, die der Förderung wirtschaftlicher Belange und der grenzüberschreitenden Kooperation dienen € 50.000,-

4. für Medien-, Kultur- und Verlagsprojekte der slowenischsprachigen Bevölkerung € 350.000,-                           

5. für die Sanierung und behindertengerechte Adaption der Kulturhäuser der slowenischen Volksgruppe € 650.000,-

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt, Referat Förderungskontrolle UG10
Ballhausplatz 2, 1010 Wien
+43(0)153115-0
foerderkontrolle10@bka.gv.at

Bundeskanzleramt, Abteilung für Volksgruppenangelegenheiten
Ballhausplatz 2, 1010 Wien
+43(0)153115 202376
volksgruppen@bka.gv.at
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/volksgruppen/abstimmungsspende-kaernten.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Für die Abwicklung des Zweckzuschusses an das Land Kärnten iHv € 2 Mio gem. § 2 Abs. 1 Abstimmungsspendegesetz 2020  ist die Abteilung 3 Gemeinden, Raumordnung und Katastrophenschutz, des Amtes der Kärntner Landesregierung zuständig.
  • Für die Abwicklung der Förderung gem. § 2 Abs. 2 iVm Anlage 2 Z 6 Abstimmungspendegesetz 2020 an Organisationen in der Republik Slowenien, die sich der Kultur der deutschsprachigen Altösterreicherinnen und Altösterreicher sowie der Vermittlung ihrer Anliegen widmen, ist das Außenministerium zuständig.
  • Die Antragstellung ist mit keinen Kosten verbunden.
  • Die Auszahlung erfolgt nach Annahme der Förderzusage. Bei größeren Fördersummen erfolgt Ratenzahlung.

Die Abrechnung der Förderung erfolgt unter Vorlage von:

  • Ausgefülltem Berichtsformular
  • Originalrechnungen
  • Originalzahlungsbelege mit Belegaufstellung
  • Belegexemplare
  • Einnahmen/Ausgabenrechnung

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses und sonstiger Förderungen aus Anlass der 100. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung in Kärnten (Abstimmungsspendegesetz 2020)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,97 Mio. Euro

Wirkungsziele

Erhöhung der Sprachkompetenz, Förderung der Kultur und Intensivierung des Gruppenlebens der Volksgruppe; strukturelle Absicherung der Volksgruppenorganisationen; Verbesserung des interkulturellen Klimas;

Referenznummer

1052109