Tarifförderung gemäß Kärntner Biomasseförderungsgesetz (K BFG) Link zur Förderung

Förderungen von Ökostromanlagen auf Basis fester Biomasse und auf Basis von Abfall mit hohem biogenen Anteil mit Standort im Land Kärnten, deren Förderdauer gemäß den Bestimmungen des ÖSG 2012 zwischen dem 1. Jänner 2017 und dem 31. Dezember 2019 abgelaufen ist bzw. abläuft.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG
Alserbachstrasse 14-16 A-1090 Wien
043 5 787 66-1
kundenservice@oem-ag.at
https://www.oem-ag.at/de/home/

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8 - Umwelt, Energie und Naturschutz
Flatschacher Straße 70, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
050 536 18201
http://www.ktn.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Kärntner Biomasseförderungsgesetz - K-BFG (LGBl.Nr. 40/2020)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Agenda 2030

Referenznummer

1052059