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COVID-19 Beschaffung von Schutzausrüstung während der COVID-19-Pandemie
Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
COVID-19 Beschaffung von Schutzausrüstung während der COVID-19-Pandemie
Link zur Förderung
Beschaffung von diversen Produkten einer Schutzausrüstung durch die Österreichische Gesundheitskasse und deren Zur-Verfügung-Stellung an gesetzlich definierte freiberuflich oder selbständig tätige Leistungserbringer für die Dauer der durch die WHO ausgerufenen COVID-19-Pandemie.
Die Beschaffung folgender Produkte ist vorgesehen: Atemschutzmasken (FFP2 und FFP3 jeweils mit oder ohne Ventil), Einmalschürzen, Schutzmäntel (Schutzkittel) und Schutzoveralls, Gesamt-Gesichtsschutz (Face Shield) und Schutzbrillen, OP-Hauben, OP-Handschuhe, OP-Überschuhe und OP-Gesichtsmasken (Mundschutzmasken gemäß Norm EN 14683), Untersuchungshandschuhe (steril und unsteril), Desinfektionsmittel (Fläche, Hände, Instrumente), Hygiene-Schutzsets.
Die Beschaffung erfolgt auf Grundlage des von den jeweiligen gesetzlichen bzw. beruflichen Interessenvertretungen bekannt gegebenen objektiven Bedarfs. Folgende freiberuflich oder selbständig tätige Leistungserbringer sind zum Bezug dieser Produkte berechtigt:
(Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte
Apothekerinnen und Apotheker
klinische Psychologinnen und Psychologen und Gesundheitspsychologinnen und -psychologen
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Musiktherapeutinnen und Musiktherapeuten
Hebammen
Angehörige der medizinisch-technischen Dienste nach dem MTD-Gesetz
Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG
Heilmasseurinnen und Heilmasseure
Hörgeräteakustiker/innen
Optiker/innen
Bandagistinnen und Bandagisten sowie Schuhmacher/innen für orthopädische Schuheinlagen
Personenbetreuer/innen nach dem Hausbetreuungsgesetz,
BGBl. I Nr. 33/2007
Sozialarbeiter/innen
Personen nach § 3c GuKG (Persönliche Assistenz)
Zahntechnikerinnen und Zahntechniker
Die Verteilung der angeführten Produkte der Schutzausrüstung an die einzelnen Leistungserbringer/innen erfolgt durch die gesetzlichen bzw. beruflichen Interessenvertretungen. Die Österreichische Gesundheitskasse erhält den Aufwand für die beschafften Produkte und für die notwendige Logistik und Lagerhaltung vom Bund aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds refundiert.
Den Patientinnen und Patienten dürfen von den Leistungserbringern keine Zuzahlungen für die Schutzausrüstung abverlangt werden.
Die Österreichische Gesundheitskasse erhält den Aufwand für die beschafften Produkte und für die notwendige Logistik und Lagerhaltung vom Bund aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds refundiert.
Bei Fragen wenden Sie sich an:
Österreichische Gesundheitskasse
kundenservice@oegk.at
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Rechtsgrundlage
§ 741 ASVG (BGBl. I Nr. 105/2020)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:
Link zur Rechtsgrundlage 1
Leistungsart
COVID-19 - übrige Leistungen
Budgetiertes Volumen
Volumen nicht begrenzt
Wirkungsziele
Unterstützung der medizinischen Berufsgruppen
Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen
Referenznummer
1051952