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COVID-19 Einmalzahlung an arbeitslose Krankengeldbezieher/innen
Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
COVID-19 Einmalzahlung an arbeitslose Krankengeldbezieher/innen
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Einmalzahlung für Personen, die im Anschluss an einen Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe in den Monaten September bis November 2020 für mindestens 47 Tage Krankengeld bezogen haben.
Die Einmalzahlung zur Abdeckung des Sonderbedarfs aufgrund der COVID-19-Krise beträgt je nach Dauer des Krankengeldbezugs € 150,-, € 300,- oder € 450,- und wird vom zuständigen Krankenversicherungsträger für Jänner 2021 ausgezahlt.
Der Krankenversicherungsträger erhält den Aufwand für diese Einmalzahlung aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds refundiert.
Bei Fragen wenden Sie sich an:
Krankenversicherungsträger
office-o@oegk.at
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Rechtsgrundlage
§ 41 Abs. 5 AlVG (BGBl. I Nr. 130/2020)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:
Link zur Rechtsgrundlage 1
Leistungsart
Sozialversicherungsleistungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge
Budgetiertes Volumen
Volumen nicht begrenzt
Wirkungsziele
Unterstützung der Arbeitslosen und Notstandshilfebezieher
Referenznummer
1051937