COVID-19 Gewährung von Zuschüssen zur Standortsicherung durch die COFAG Link zur Förderung kopieren

Die COFAG wurde vom Bundesminister für Finanzen beauftragt, Zuschüsse zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit für standortrelevante Unternehmen zu gewähren, die durch die Ausbreitung von COVID-19 im Zeitraum 1. März 2020 bis 31. Dezember 2020 Schäden erleiden, die im betroffenen Geschäftsjahr zu einer Bestandsgefährdung führen („Standortsicherungszuschüsse").

Bei Fragen wenden Sie sich an:

COFAG - COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH
Taborstraße 1-3/OG 14
1020 Wien
01/890780011 Hotline

Rechtsgrundlage

Verordnung gemäß § 3b Abs. 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit für standortrelevante Unternehmen durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

8.000 Mio. Euro

Wirkungsziele

Unterstützung von heimischen Unternehmen, die aufgrund von Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung des Erregers SARS-CoV-2 erhebliche Umsatzeinbußen erlitten haben

Referenznummer

1051853