Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Gefördert werden Stromspeicher für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) für Gebäude, die privat, öffentlich, landwirtschaftlich, gewerblich (auch Privatzimmervermietung) oder durch gemeinnützige Vereine genutzt werden, wobei eine überwiegende Selbstnutzung des erzeugten bzw. gespeicherten Sonnenstromes des Stromspeichers und der PV-Anlage gewährleistet sein muss.
Die Förderung richtet sich an natürliche und juristische Personen.
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses in Höhe von 50 % der anerkennbaren Investitionskosten unter Einbeziehung möglicher Bundes- oder EU-Förderungen gewährt. Die maximale Höhe beträgt € 350,-/kWh Nennkapazität. Pro Standort werden maximal 10 kWh Nennkapazität gefördert.
Gefördert werden stationäre Stromspeicher für die Eigenverbrauchsoptimierung von PV-Anlagen. Ausgenommen von der Förderung sind Bleispeicher.