Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung Link zur Förderung

  • Menschen mit Behinderung erhalten einen Zuschuss für Hilfsmittel. Das Land Steiermark gibt einen Zuschuss für:
    • den Ersatz von fehlenden Körperteilen (Körperersatzstücke)
    • Gegenstände, durch die man sich besser bewegen kann (Orthopädische Behelfe)
    • andere Hilfsmittel
  • Den Zuschuss gibt es beim Kauf und für die Reparatur. Ein Zuschuss wird auch bei Verlust und Unbrauchbarkeit des Hilfsmittels gewährt. Dieser Zuschuss beläuft sich auf eine Höhe von:
    • 30 %, wenn auch noch andere Stellen einen Zuschuss geben. Andere Stellen sind zum Beispiel die Sozialversicherung oder das Sozialministeriumservice (früher Bundessozialamt).
    • 50 %, wenn man nur vom Land Steiermark einen Zuschuss bekommt.
    • In Härtefällen übernimmt das Land Steiermark sämtliche Kosten.

Hinweis: Ist eine Unbrauchbarkeit oder ein Verlust auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Menschen mit Behinderung zurückzuführen, so kann ihm je nach dem Grad des Verschuldens und unter Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse die Instandsetzung oder der Ersatz ganz oder teilweise verweigert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung 11 - Soziales, Arbeit und Integration
Hofgasse 12
8010 Graz
abteilung11@stmk.gv.at

Rechtsgrundlage

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B VG über Angelegenheiten der Behindertenhilfe, StBHG, StBHG-LEVO
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1051622