Hausstandsgründung von Jungfamilien und gleichgestellten Personen
Steiermark
Die Förderung besteht in der Gewährung eines 5%-igen Zinsenzuschusses für ein Darlehen oder einen Abstattungskredit. Der Zuschuss kann für folgende Darlehenshöhen gewährt werden: Bis € 22.500,- (Gesamtzinsenzuschuss € 6.366,-) mit einer Laufzeit von höchstens 10 Jahren, wenn die Hausstandsgründung im Kauf eines nicht geförderten familiengerechten Eigenheimes besteht. Bis € 15.000,- (Gesamtzinsenzuschuss € 4.244,-) mit einer Laufzeit von höchstens 10 Jahren, wenn die Hausstandsgründung im Ersterwerb einer gem. §10 des Stmk. WFG 1993 geförderten Neubauwohnung bzw. gem. §21 des Stmk. WFG 1993 geförderten Wohnbauscheckwohnung besteht. Bis € 7.500,- (Gesamtzinsenzuschuss € 1.069,-) mit einer Laufzeit von höchstens 5 Jahren für sonstige Formen der Hausstandsgründung (Wohnungserwerb, Eigenheimbau und Sanierungsmaßnahmen)