COVID-19-Härtefallfonds - Lockdown-Umsatzersatz Land- und Forstwirtschaft und Privatzimmervermietung Link zur Förderung kopieren

Ziel des Lockdown-Umsatzersatzes ist es, die durch die COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (COVID-19-SchuMaV) und die COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (COVID-19-NotMV) angeordnete Schließung von Betrieben verursachten Einnahmenausfälle durch Zuschüsse abzufedern. Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft umfasst das die Gewährung eines Zuschusses für Wein- und Mostbuschenschankbetriebe (auch Almausschank) sowie für Privat- oder Ferienzimmervermietung im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (Urlaub am Bauernhof). Neben diesen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben können Privatzimmervermieter den gegenständlichen Lockdown-Umsatzersatz beantragen.

Der Lockdown-Umsatzersatz umfasst 80% des vergleichbaren Vorjahresumsatzes (genaue Berechnung siehe Pkt. 5.3.2. der Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen).

Der Lockdown-Umsatzersatz wird für jenen Zeitraum gewährt, in dem der Antragsteller direkt von der COVID-19-SchuMAV oder der COVID-19-NotMV betroffen war.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Agrarmarkt Austria (AMA)
Dresdner Straße 70, 1200 Wien
+43 50 3151 - 0
office@ama.gv.at
https://www.ama.at/Home

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 02.11.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Die Antragstellung ist kostenlos.
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Prüfung der Fördervoraussetzungen.

Entsprechende Informationen werden auf folgender Website www.ama.at bereitgestellt.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz), BGBl. I Nr. 16/2020; Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen; 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – 3. COVID-19-SchuMaV;
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

60 Mio. Euro

Wirkungsziele

Zukunftsraum Land - nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes sowie Sicherung einer effizienten, ressourcenschonenden, flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion und der in- und ausländischen Absatzmärkte
Stärkung und qualitative Weiterentwicklung des Tourismusstandortes Österreich

Referenznummer

1051531